ERSTE URKUNDLICHE ERWÄHNUNG
Ostheim wird erstmals in einer Urkunde des Klosters Hasungen (die im Original im Staatsarchiv Marburg aufbewahrt wird) genannt. Der Aussteller der Urkunde ist Abt Hildebold von Hasungen. Er führt in dem Schriftstück alle Käufe und Schenkungen auf, die zu seiner Zeit für das Kloster erfolgt sind. Darunter befindet sich auch die Schenkung einer Hufe in Ostheim („unum mansum in Ostheim“) durch einen gewissen Gerlach. Die Urkunde ist auf den Zeitraum 1145 – 1159 zu datieren (Pontifikate der in der Urkunde genannten Päpste Eugen III., Anastasius IV. und Hadrian IV.). Als wissenschaftlich korrekter Ansatzpunkt kann nur das Abschlussjahr des Zeitraumes, also 1159, dienen.
Die Urkunde ist großformatig (etwas größer als DIN A 3), das Papier ist durchweg gleichmäßig tiefgrau, die Schrift kräftig schwarz und groß und kontrastiert sehr schön zum grau, unten rechts in der Mitte fehlt offensichtlich das Siegel. Diese Stelle ist hell und leicht durchsichtig. Der Erhaltungszustand der Archivalie ist sehr gut. Sie ist seit 1863 bekannt.
Übersetzung des Beginns der Urkunde:
Abt Hildebold von Hasungen bekennt, dass er von genannten Personen an genannten Orten 6 Hufen (Land) gekauft hat; diese bestimmt er mit ihren Einkünften jährlich an seinem Gedächtnistag, dem Tage seines Todes, für den Unterhalt der Brüder (Mönche) des Klosters Hasungen und von 30 Armen im Klosterhospital.
Passage der Urkunde mit der Erwähnung Ostheim:
Ferner sind ihm genannte Güter von genannten Personen übergeben worden, darunter von dem Freien Gerlach auf dessen Sterbelager zu dessen Seelenheil eine Hufe „inostheim“.
Quelle: Chronik zur 850-Jahrfeier