Als Verkopplung bezeichnet man die Zusammenlegung und Neuaufteilung der Grundstücke. Dies erfolgte in Elfershausen schon ab 1869 und war nötig, einerseits wegen der Zersplitterung der Grundstücke in viele kaum mehr zu bearbeitenden Flächen, andererseits wegen einem nur sehr unzureichendem Wegenetz.
Quelle: Chronik 750 Jahre Elfershausen
Bevor man bei einer Verkopplung, heute als Flurbereinigung bezeichnet, an die Aufteilung der Flurstücke gehen kann, ist die Feststellung der Gemarkungsgrenze erforderlich. Das transkriptierte Protokoll hierüber sehen Sie in der PDF-Datei unten.
Verfasser: Günther Herwig