Nach Ende des 2. Weltkriegs wurde die erneute Einführung von Ausweisen notwendig, da viele Flüchtlinge und Ausgebombtekeinen Pass mehr hatten. Ausgegeben wurden die Kennkarten für Personen über 15 Jahren. Die Auflistung enthält leider keine Datumsangabe, dürfte aber um 1946 erfolgt sein.
Die Kennkarte wurde im Dritten Reich durch die Verordnung über Kennkarten vom 22. Juli 1938 (RGBI S. 913) als „allgemeiner polizeilicher Inlandsausweis“ eingeführt. Die Verordnung trat zum 1. Oktober 1938 in Kraft. Kennkarten erhielten auf Antrag alle deutschen Staatsangehörigen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Inland hatten. Zuständig für Entgegennahme der Anträge waren die Ortspolizeibehörden, für die Ausstellung die Passbehörden. Die Kennkarten wurden doppelt ausgefertigt; ein Exemplar blieb bei der Behörde. Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung betrug 3,00 Reichsmark, sie konnte in bestimmten Fällen – insbesondere bei Kennkartenzwang – auf bis zu 1,00 RM ermäßigt werden.
Quelle: Chronik 750 Jahre Elfershausen